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3 Wahrheiten und 2 Lügen - Hinweisgeberschutzgesetz und Meldeverfahren im Faktencheck

28 November 2023
12:00 bis 13:00 Uhr
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Einladung zum Webinar

  1. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) regelt seit dem 2. Juli 2023 den Umgang mit Whistleblowern.
  2. Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten müssen eine interne Meldestelle und einen Kanal zur Meldung von potenziellen Verstößen betreiben.
  3. Nur ein elektronisches Meldesystem genügt den Anforderungen des HinSchG.
  4. Die interne Meldestelle kann im Unternehmen eingerichtet werden oder von einem externen Dritten übernommen werden.
  5. Das Verfahren der internen Meldestelle muss nach drei Monaten abgeschlossen sein.

Haben Sie die Lügen gleich erkannt? Oder hat es ein paar Sekunden gedauert? Dann lesen Sie jetzt weiter!

Denn hier kommt unser Experte Dr. Timo Handel ins Spiel. Er hat das Buch „Meldestellenbeauftragte“ geschrieben, welches sich mit den Anforderungen des HinSchG und dem Umgang mit Meldungen befasst und – wie der Name schon sagt – Meldestellenbeauftragten als Ratgeber bei ihrer täglichen Arbeit dienen und ihre häufigsten Fragen beantworten soll. Das Gesetz macht Vorgaben zur Einrichtung einer internen Meldestelle und eines Meldekanals zur Übermittlung interner Meldungen. Neben dem Umgang mit Hinweisen werden auch zu ergreifende Folgemaßnahmen wie interne Untersuchungen genannt, aber nicht im Detail geregelt. Diese Unklarheiten und die ein oder andere Falschinformation rund um das HinSchG wollen wir ausräumen.

Wir laden Sie herzlich zu unserem Webinar „3 Wahrheiten und 2 Lügen – Hinweisgeberschutzgesetz und Meldeverfahren im Faktencheck“ ein!

Inhalte

  • Was müssen Meldestellenbeauftragte in der Praxis beachten?
  • Wie müssen Sie mit Hinweismeldungen umgehen?
  • Welche Maßnahmen müssen Sie ergreifen?
  • Welche weiteren gesetzlichen Anforderungen (z. B. Datenschutzrecht) sind zu berücksichtigen?
  • Q&A

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung und einen interessanten Austausch während des Webinars! 

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