Private und öffentliche Unternehmen, gemeinnützige Akteure und staatliche Einrichtungen sehen sich einem engmaschigen Netz regulatorischer Vorgaben konfrontiert. Sie beeinflussen nahezu alle Facetten ihrer Tätigkeit und können über Erfolg oder Misserfolg von Projekten, Ideen und Geschäftsmodellen entscheiden.
Zentraler Gegenstand regulatorischer Vorgaben ist der Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern, der Innovationen und neue Geschäftsmodelle ermöglicht. Deshalb müssen Märkte vor Missbrauch von Marktmacht und Wettbewerbsverfälschungen zu Lasten von Kunden, Lieferanten und Wettbewerbern geschützt werden.
Genau in diesem Spannungsfeld zwischen Markt und Regulierung sind wir tätig. Wir helfen Ihnen, Verträge rechtssicher zu gestalten und sich bei der Planung und Durchführung von Projekten innerhalb des einschlägigen regulatorischen Rahmens zu bewegen. Sollte es notwendig werden, unterstützen wir Sie in behördlichen und gerichtlichen Verfahren in Deutschland und der EU.
Unser Team verfügt über fundierte Kenntnisse und jahrelange Erfahrung. Es arbeitet eng mit Vertretern anderer Rechtsgebiete sowie mit unseren internationalen Kollegen zusammen.
FOKUS
- Beschaffung
Erhebliche wettbewerbliche Implikationen hat zudem das Einkaufsverhalten der öffentlichen Hand. In vielen Wirtschaftsbereichen sind der Staat und seine Einrichtungen wichtiger oder einziger Abnehmer. Die enorme Nachfrage, die der Staat in seiner Gesamtheit auf sich vereint, führt dazu, dass von öffentlichen Beschaffungen und den hinter ihnen stehenden Strategien spürbare Marktimpulse ausgehen. Die Fähigkeit, diese frühzeitigen Impulse aufzunehmen und bedarfsgerechte Lösungen anzubieten, entscheidet wesentlich über den Erfolg eines Unternehmens.
Wir beraten öffentliche und private Mandanten in allen Phasen und Bereichen der öffentlichen Beschaffung. Hierzu zählt die Unterstützung bei der Entwicklung von Einkaufsstrategien und dem Aufbau von Beschaffungsstrukturen ebenso wie die Begleitung konkreter Beschaffungsvorhaben und die Vertretung in Nachprüfungsverfahren oder Schadensersatzprozessen vor den deutschen und europäischen Gerichten.
- Beihilfen und Subventionen
Auf vielfältige Weise greift der Staat lenkend und fördernd in die Wirtschaft ein. Er gewährt einzelnen Unternehmen Subventionen, bewilligt Kredite, räumt Sicherheiten ein, beteiligt sich an Unternehmen, stellt als Gesellschafter Kapital zur Verfügung und finanziert verschiedenste Infrastrukturprojekte.
Dies wirft die Frage auf, ob die betreffenden Maßnahmen mit dem deutschen und europäischen Wettbewerbsrecht und insbesondere dem Beihilfenrecht vereinbar sind. Das gilt vor allem, wenn eine bestimmte Maßnahme einzelne oder nur ein spezifisches Unternehmen stärkt und damit im Ergebnis zugleich die Marktstellung anderer Akteure schwächt.
Wir beraten öffentliche und private Auftraggeber bei der Sicherstellung der rechtskonformen Verwendung öffentlicher Mittel, bei der Gestaltung und Umsetzung konkreter Fördermaßnahmen sowie bei der Abwehr von Rückzahlungsansprüchen der öffentlichen Hand. Darüber hinaus unterstützen wir Unternehmen bei der Abwehr unzulässiger Subventionen an konkurrierende Unternehmen.
- Kartellrecht
Jeder hat seine ganz eigene Vorstellung von Wettbewerb, sei es im Sport, in persönlichen und geschäftlichen Angelegenheiten oder auch im Hinblick auf das regulatorische Umfeld. Unser Augenmerk gilt der Frage, wie Wettbewerb auf bestreitbaren Märkten funktioniert, einschließlich der Veränderungen und Herausforderungen, welche die Digitalisierung vieler Produkte und Dienstleistungen mit sich bringt. Stets verfolgen wir hierbei das Ziel, Kartellrecht nicht als unliebsames Hindernis zu sehen, sondern vielmehr als Grundlage für eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit zu nutzen. Wir stehen Ihnen – gemeinsam mit unseren Kollegen in Großbritannien, Irland, Luxemburg, Frankreich, Asien und dem Mittleren Osten – zur Seite, wenn Sie Competition-Compliance-Programme entwickeln, Vertriebssysteme gestalten oder ein anderes Unternehmen erwerben möchten. Ebenso helfen wir Ihnen, Ihr Unternehmen gegen den Vorwurf wettbewerbswidrigen Verhaltens oder des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung zu verteidigen, einen fairen Zugang zu Märkten sicherzustellen oder Kartellschadensersatz geltend zu machen.
- WEITERE REGULATORISCHE THEMEN
Jenseits der zuvor dargestellten Rechtsgebiete sehen sich private und öffentliche Akteure mit vielschichtigen regulatorischen Anforderungen im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit konfrontiert. Dies stellt Unternehmen vor die komplexe Aufgabe, eine regulatorische Compliance umfassend und effizient umsetzen.
Unser Team unterstützt Sie auch bei diesen Fragen – sei es im Verwaltungs- oder Verfassungsrecht, Europarecht, internationalem Recht, Preisrecht und im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht (Investitionskontrolle). Dabei verfügen wir über umfassende branchenspezifische Erfahrungen z.B. in den Bereichen Transport, Gesundheit und Energie.
Anpsrechpartner
TeamDr. Jan-Oliver Schrotz, LL.M.
Partner / Rechtsanwalt, Wettbewerb und Regulierung Deutschland
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