Expertise

Johannes Hübner ist Rechtsanwalt und Managing Associate am Standort Hamburg. Sein Beratungsschwerpunkt ist das Gesellschaftsrecht. Er berät und vertritt Mandanten in M&A-Transaktionen, bei Unternehmens-, und Konzernumstrukturierungen und in gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten (gerichtlich und außergerichtlich), sowie zu Fragen der Corporate Governance.

Er begann seine Laufbahn als Rechtsanwalt 2021 in einer anderen internationalen Wirtschaftskanzlei, bevor er Anfang 2023 zu Addleshaw Goddard kam.

Erfahrung

Seine Erfahrung umfasst (repräsentative Auswahl):

M&A

  • Valsoft Corporation, Inc. bei der Übernahme aller Anteile des deutschen Verlagssoftwareanbieters Klopotek AG und seiner Tochtergesellschaften (Lead Associate).
  • Halma PLC bei der Übernahme eines deutschen Produktionsunternehmens (Lead Associate).
  • Deutsches Energieunternehmen beim Verkauf eines Rechenzentrumsstandorts, Anschlüssen und weiteren Rechenzentrumsassets.

Unternehmensumstrukturierungen

  • Valsoft Corporation, Inc. bei der Umstrukturierung deutscher Portfoliounternehmen (Lead Associate).
  • Dänisches Schifffahrtsunternehmen bei umfangreicher grenzüberschreitender Konzernumstrukturierung.

Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten

  • Beratung und Vertretung in mehreren komplexen Gesellschafterstreitigkeiten (gerichtlich und außergerichtlich) einschließlich außergerichtlicher Streitbeilegung und Mediation.
Ausbildung

Johannes Hübner schloss das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bayreuth 2017 mit dem 1. Juristischen Staatsexamen ab. 2020 folgte das 2. Juristischen Staatsexamen am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht in Schleswig. Während des Referendariats war er neben verschiedenen internationalen Wirtschaftskanzleien in Hamburg (in den Bereichen Gesellschaftsrecht und Steuerstrafrecht) bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Bonn tätig.

Johannes Hübner hält rechtwissenschaftliche Abschlüsse der Universitäten Bayreuth (Dipl.-Jur. Univ.) und Münster (LL.M.) 

Neben seiner Qualifikation als Rechtsanwalt in Deutschland ist er seit 2024 auch als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht zugelassen.

Sprachen
  • German
  • English
Veröffentlichungen
  • Verweigerung des Informationsverlangens des Alleingesellschafters auf Grundlage einer Geheimhaltungsvereinbarung und Gefährdung der Kontrahierungsfähigkeit der GmbH, Anmerkung zu LG Hannover, Beschluss vom 21.02.2024 – 23 O 4/24 (mit Dr. Nina Leonard), in: jurisPR-HaGesR 11/2024.
  • Keine Entlastungswirkung bei verschleiernder Berichterstattung durch die Geschäftsführung: OLG Potsdam zur sachlichen Reichweite der Entlastung des GmbH-Geschäftsführers und zu Nachforschungspflichten der Gesellschafter, Entscheidungsbesprechung zu OLG Brandenburg, Urteil vom 29.06.2022 – 7 U 60/21, in: EY Corporate Law Newsletter 04/2022.
  • Zur Auslegung des § 40 Abs. 2 Satz 1 GmbHG: Doppelt hält besser?, Entscheidungsbesprechung zu KG, Beschluss vom 08.08.2022 – 22 W 39/22 (mit Franziska Rothe), in: EY Corporate Law Newsletter 04/2022.
Mitgliedschaften
  • Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg
  • Hanseatischer Anwaltverein