Laut Pressemitteilung vom 23. Januar 2023 hat das Bundeskartellamt (BKartA) ein Verfahren gegen PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A., die Europa-Tochter des US-Bezahldienstes, wegen möglicher Behinderung von Wettbewerbern und Beschränkung des Preiswettbewerbs eingeleitet.

Gegenstand des Verfahrens sind die in den Nutzungsbedingungen von PayPal für Deutschland festgelegten „Regeln zu Aufschlägen“ und zur „Darstellung von PayPal“. Hiernach dürfen Händler ihre Waren und Dienstleistungen nicht zu niedrigeren Preisen anbieten, wenn Kunden für die Bezahlung eine günstigere Zahlungsmethode wählen. Außerdem dürfen die Verkäufer keine Präferenz für andere Zahlungsmethoden als PayPal zum Ausdruck bringen, oder z.B. deren Nutzung für die Kunden komfortabler gestalten.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, weist darauf hin, dass solche Klauseln den Wettbewerb beschränken und einen Verstoß gegen das Missbrauchsverbot darstellen könnten. Die Behörde werde deshalb jetzt prüfen, welche Marktmacht PayPal zukommt und inwieweit Online-Händler darauf angewiesen sind, PayPal als Zahlungsmethode anzubieten. 

Grundlage des angestoßenen Verfahrens sind die kartellrechtlichen Verbote des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung (Art. 102 AUEV, § 19 GWB) bzw. einer marktmächtigen Stellung (§ 20 GWB). Darüber hinaus kommt nach Angaben des BKartA ein Verstoß gegen das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen in Betracht (Art. 101 AEUV, § 1 GWB).

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Lukas Riedinger

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