Im Frühjahr 2022 hat das Bundeskartellamt (BKartA) eine Ad-hoc Sektoruntersuchung der Raffinerie- und Großhandelsebene für Kraftstoffe eingeleitet. Anlass für die Untersuchung war die nachhaltige Entkopplung der Tankstellenpreise von der Entwicklung des Rohölpreises in den Wochen und Monaten nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine. Im November letzten Jahres legte das Amt nun erste Zwischenergebnisse der Untersuchung in Form eines Zwischenberichts vor.

Zwar kommt das BKartA hierin zu dem Ergebnis, dass sich die stark gestiegenen Preise auf Raffinerie- und Großhandelsebene sowie die Entkopplung vom Rohölpreis nicht allein auf Kostensteigerungen zurückführen lassen. Laut Andreas Mundt, Präsident des BKartA, werde dies vor allem daran deutlich, dass die meisten Mineralölkonzerne in dieser Zeit mit ihren Raffinerien sehr große Gewinne erwirtschaftet hätten. „Wir sehen nach wie vor strukturelle Probleme im Markt, wie zum Beispiel die Tatsache, dass viele Gesellschaften vom Bohrloch bis zum Zapfhahn auf allen Ebenen der Wertschöpfungskette aktiv sind und dass eine hohe Markttransparenz auch auf der Raffinerie- und Großhandelsebene existiert“, so Mundt in einer Pressemitteilung vom 28.11.2022. 

Für Preisabsprachen der Mineralölgesellschaften untereinander sieht das BKartA jedoch bislang keine Anzeichen.

Und auch ein verbotener Missbrauch von Marktmacht wäre nur denkbar, wenn die Mineralölgesellschaften tatsächlich marktbeherrschend wären. Ob eine solche Makrtbherrschung in Betracht kommt bedarf, laut BKartA, noch weiter Untersuchungen – und selbst wenn das BKartA eine kartellrechtlich relevante Marktbeherrschung feststellen würde, wären die gesetzlichen Hürden für die Feststellung missbräuchlich überhöhter Preise außerordentlich hoch. 

Das BKartA kündigte an, die Untersuchungen fortzusetzen. Dabei ist beachsichtigt, die Ermittlungen insbesondere auf die Wettbewerbsverhältnisse beim Absatz von Kraftstoffen auf Großhandelsebene auszudehnen.

Weitergabe des Tankrabatts

Neben der Untersuchung der Kraftsroffpreisentwicklung wandte sich das BKartA in seiner Untersuchung außerdem dem dreimonatigen Tankrabatt zu, den die Bundesregierung vom 1. Juni bis 31. August 2022 durch Reduzierung der Energiesteuer für Benzin und Diesel gewährte. Dabei kam das Amt zu dem Ergebnis, dass die Minerölkonzerne die Steuererleichterung überwiegend an die Verbraucher weitergaben.

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