12 Dezember 2024
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Europäischer Gerichtshof stellt Unvereinbarkeit des deutschen Kundenanlagen Privilegs mit der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie fest

To The Point
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Der Europäische Gerichtshof („EuGH“) hat in seinem Urteil vom 28. November 2024 (Rechtssache C-293/23) – über den der Vorlagefrage des Bundesgerichtshofs („BGH“) zugrundeliegenden Sachverhalt hinaus - grundsätzliche Leitlinien zur Abgrenzung von Verteilernetzen und Verteilernetzbetreibern im Sinne der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie (RL EU 2019/944) entwickelt. Im Fokus der Entscheidung stand die deutsche Regelung zu Kundenanlagen in § 3 Nr. 24a EnWG und deren Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht.

Ausgangslage und Vorlagefrage des Bundesgerichtshofs
Unionsrechtwidrigkeit und wesentliche Gründe des EuGH
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