Die Konsultation zum KWSG ist von zentraler Bedeutung für die langfristige Energieversorgungssicherheit und die Förderung wasserstofffähiger Kraftwerke. Diese Kraftwerke sollen eine Schlüsselrolle im Übergang zu einer klimaneutralen Zukunft spielen, indem sie maßgeblich zur Reduzierung von CO₂-Emissionen und zur Stabilisierung der Energieversorgung beitragen. Angesichts globaler Energiekrisen und der Energiewende bietet die Kraftwerksstrategie eine Lösung für eine nachhaltige, sichere und bezahlbare Energieversorgung.
Für Akteure der Energiebranche und Industrie kann die Konsultation von besonderer Relevanz sein, da sie eine Möglichkeit bietet, aktiv auf die geplanten Ausschreibungen und Rahmenbedingungen Einfluss zu nehmen. Die öffentliche Konsultation, die vom 11. September 2024 bis zum 23. Oktober 2024 läuft, gibt Industrievertretern, Energieversorgern, der Wissenschaft und weiteren Interessierten die Chance, ihre Perspektiven einzubringen.
Kraftwerkstrategie
Die Kraftwerksstrategie sieht vor, dass neue, wasserstofffähige Gaskraftwerke gebaut werden, die ab 2035 bis 2040 auf grünen Wasserstoff umgestellt werden. Diese Kraftwerke sollen zunächst mit Erdgas betrieben werden und später vor allem grünen Wasserstoff nutzen. Die Strategie garantiere eine sichere Energieversorgung auch bei wenig Wind und Sonne, indem die Kraftwerke an energieintensiven Standorten entstehen. Investitionen werden durch den Klima- und Transformationsfonds gefördert, und kurzfristig sollen bis zu 10 Gigawatt „H2-ready“-Kraftwerke ausgeschrieben werden.
Konsultationen – Ziele und Inhalte
Im Rahmen des Wachstumspakets hat die Bundesregierung die Eckpunkte für das KWSG vorgestellt, um zügig zusätzliche Kraftwerkskapazitäten zu schaffen. Der Konsultationsprozess umfasst zwei zentrale Dokumente, die Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung und zur Förderung der Wasserstoffwirtschaft beschreiben:
- Erstes Konsultationsdokument: Dieses sieht Ausschreibungen für wasserstofffähige Gaskraftwerke und Langzeitspeicher mit einer Gesamtkapazität von 7 GW vor. Dabei sind 5 GW für den Neubau wasserstofffähiger Gaskraftwerke vorgesehen, die zukünftig vollständig mit Wasserstoff betrieben werden können. Zudem werden 500 Megawatt (MW) für sogenannte Wasserstoffsprinterkraftwerke, die direkt mit Wasserstoff betrieben werden, und weitere 500 MW für Langzeitstromspeicher ausgeschrieben. Diese Maßnahmen sollen den Übergang zur Wasserstoffwirtschaft fördern, CO₂-Emissionen reduzieren und die Versorgungssicherheit langfristig gewährleisten.
- Zweites Konsultationsdokument: Hier werden Ausschreibungen für steuerbare Kraftwerkskapazitäten in Höhe von 5 GW beschrieben, die zur Netzstabilisierung und Sicherstellung der Stromversorgung beitragen sollen. Die Anlagen müssen flexibel und robust genug sein, um die technischen Anforderungen des Stromnetzes zu erfüllen und so das System zu stabilisieren.
Die Veröffentlichung dieser Konsultationsdokumente wurde lange erwartet. Die Umsetzung der Kraftwerksstrategie gestaltete sich jedoch zeitaufwendig, da umfassende Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung, auf EU-Ebene und mit verschiedenen Akteuren des Energiemarkts erforderlich waren. Dabei gab es auch kontroverse Diskussionen unter Marktteilnehmern. So herrschen unterschiedliche Ansichten zwischen Energieverbänden, und auch der Bundesrechnungshof äußerte Kritik. Diese Uneinigkeit sowie der komplexe Abstimmungsprozess führten zu Verzögerungen bei der Umsetzung der Maßnahmen.
Details der Ausschreibungen
Die erste Säule des KWSG umfasst folgende Maßnahmen:
- Neubau von wasserstofffähigen Gaskraftwerken (5 GW): Diese Kraftwerke müssen spätestens acht Jahre nach Inbetriebnahme auf 100% Wasserstoffbetrieb umgestellt werden können.
- Modernisierung bestehender Gaskraftwerke (2 GW): Bestehende Anlagen sollen so modernisiert werden, dass sie bis vier Jahre nach der Modernisierung wasserstofffähig sind.
- Wasserstoffsprinterkraftwerke (0,5 GW): Diese Kraftwerke sind von Beginn an für den Betrieb mit 100% Wasserstoff ausgelegt.
- Langzeitspeicher (0,5 GW): Langfristige Stromspeicher sollen die Versorgung in sonnen- und windarmen Zeiten sichern.
Die Ausschreibung priorisiere den Bau neuer wasserstofffähiger Gaskraftwerke, wobei fünf der sieben Gigawatt für Neuanlagen reserviert seien. Es soll strenge technische Anforderungen an die Netzstabilität, einschließlich Frequenzstabilität und netzbildender Eigenschaften geben. Anlagen müssten zudem in der Nähe des geplanten Wasserstoff-Kernnetzes errichtet werden. Ein Drittel der Leistung wird im Süden Deutschlands bevorzugt.
Die Förderung besteht aus einer Investitions- und Betriebskostenunterstützung, wobei bis zu 80% der Investitionskosten abgedeckt werden. Die Förderung wird über zehn Jahre hinweg ausgezahlt, wobei mindestens 200 Stunden pro Jahr mit Wasserstoff erzeugt werden müssen. Ein „Claw-Back“-Mechanismus soll eine Überförderung verhindern.
Neben der ersten Säule enthält das KWSG eine zweite Säule, die die Versorgungssicherheit durch steuerbare Kraftwerkskapazitäten sicherstellen soll. Diese zweite Säule umfasst zusätzliche 5 GW Erzeugungskapazität. Auch hier sollen strenge technische Anforderungen an die Netzstabilität sowie die Erreichung der Klimaziele gelten. Die Finanzierung erfolge teilweise durch die Marktteilnehmer, die von den Maßnahmen profitieren.
Ausblick
Die Kraftwerksstrategie der Bundesregierung zielt darauf ab, die Transformation hin zu einem dekarbonisierten Stromsystem voranzutreiben, in dem Wasserstoff eine zentrale Rolle spielt. Dies soll die Versorgungssicherheit gewährleisten und bis 2030 dazu beitragen, 80 % des Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Energien zu decken.
Die Konsultationen des BMWK erfüllen die zeitlichen Anforderungen der EU-Leitlinien für staatliche Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfen (KUEBLL) aus dem Jahr 2022. Diese Leitlinien verlangen, dass Fördermaßnahmen mit einem geschätzten durchschnittlichen Beihilfebetrag von 150 Millionen Euro oder mehr pro Jahr für einen Zeitraum von sechs Wochen öffentlich konsultiert werden müssen. Ziel der Konsultation ist es, wesentliche Aspekte der beihilferechtlichen Rechtfertigung zu erörtern und transparent zu gestalten.
In den kommenden Wochen und Monaten wird sich zeigen, wie die zukünftige Energieversorgung in Deutschland gestaltet wird. Die Bundesregierung plant, die Ausschreibungen für neue Kraftwerkskapazitäten bis Ende 2024 oder Anfang 2025 zu starten. Unternehmen und Investoren sollten die Entwicklungen genau verfolgen und können aktiv an der öffentlichen Konsultation teilnehmen, um sich für zukünftige Ausschreibungen strategisch zu positionieren.
Der geplante Kapazitätsmarkt kann ein weiteres, zentrales Instrument zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit und zur Umsetzung der Energiewende sein. Ein zusätzlicher Investitionsrahmen für steuerbare Kapazitäten ist notwendig, um langfristige Investitionen abzusichern, die einen längeren Refinanzierungshorizont haben als der Markt aktuell bietet. Der neue Kapazitätsmechanismus soll den Großhandelsmarkt ergänzen, der weiterhin auf Basis der Merit-Order effizient gesteuert wird. Anbieter könnten durch den Mechanismus zusätzliche Erlöse für die Vorhaltung steuerbarer Kapazitäten erhalten, was in einem unsicheren Marktumfeld Investitionen sichern soll. Im Zusammenspiel mit diesem Kapazitätsmechanismus wird das KWSG der Bundesregierung entscheidend.
Unsere Unterstützung
Unser Expertenteam bietet umfassende Unterstützung, um Sie optimal auf die bevorstehenden Ausschreibungen im Energiemarkt vorzubereiten. Wir helfen Ihnen bei der Entwicklung und Umsetzung von Projekten für wasserstofffähige Kraftwerke sowie bei der Einreichung von Stellungnahmen zur öffentlichen Konsultation. Mit unserer Erfahrung und Expertise im Bereich Energiewirtschaft und Finanzierung unterstützen wir Sie bei der Analyse der neuen Regelungen und der Vorbereitung auf kommende Ausschreibungen.
Ob es um die Teilnahme an der Konsultation, die Planung neuer Projekte oder die strategische Ausrichtung Ihres Unternehmens geht, wir bieten fundierte Beratung, um Ihre Position zu stärken. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um sich frühzeitig auf die Entwicklungen im Energiemarkt vorzubereiten. Kontaktieren Sie uns, um mehr über die Kraftwerksstrategie, das geplante Kraftwerkssicherheitsgesetz und Ihre Beteiligungsmöglichkeiten zu erfahren.