Das Vereinigte Königreich gehört zu mehr als 200 Jurisdiktionen, die sich zu internationalen Standards verpflichtet haben, nach denen durch Unternehmen im Finanzsektor eine zusätzliche finanzielle Überprüfung von Personen vorzunehmen ist, die bedeutende öffentliche Funktionen innehaben, sogenannte Politisch Exponierte Personen (PEPs). Das britische Parlament hat diese Standards durch die „Money Laundering, Terrorist Financing and Transfer of Funds (Information on the Payer) Regulations 2017“ in britisches nationales Recht umgesetzt.
Auswirkungen neuer Studie der britischen Financial Conduct Authority auf multinationale Unternehmen
Anforderungen zur Geldwäschebekämpfung für PEPs sind global und werden durch die Financial Action Task Force festgelegt. Grund für die globale Vereinheitlichung ist das erhöhte Risiko, dass PEPs und die mit ihnen verbundenen Personen Ziel von Bestechung und Korruption sein könnten und damit verbundene Erlöse mittels des Finanzsystems gewaschen werden.
Die britische Financial Conduct Authority (FCA) hat im Jahr 2017 Leitlinien veröffentlicht, um sicherzustellen, dass die Überprüfung von Personen aus dem öffentlichen Dienst verhältnismäßig bleibt und solche Personen nicht übermäßig benachteiligt werden.
Aufgrund verschiedener Äußerungen britischer Parlamentarier, nach denen diese mit Schwierigkeiten zu kämpfen hatten bei der Nutzung von Finanzprodukten und -dienstleistungen, überprüfte die FCA die Umsetzung ihrer Leitlinien durch Unternehmen. Am 18. Juli 2024 veröffentlichte die FCA Ergebnisse einer Überprüfung mehrerer Unternehmen bezüglich deren Behandlung von PEPs im britischen Finanzdienstleistungssektor.
Die Ergebnisse im Überblick
Die FCA stellte bei der Überprüfung insbesondere fest, dass die meisten der überprüften Unternehmen bereits Systeme entwickelt hatten, um die Geldwäschevorschriften des Vereinigten Königreichs und die FCA-Leitlinien umzusetzen, jedoch bei allen überprüften Unternehmen Verbesserungsbedarf bestand. Vor allem seien bei einigen der überprüften Unternehmen eigene Definitionen von PEPs vorgenommen worden, die über die notwendigen Mindeststandards hinausgehen. Insbesondere PEPs, die aus dem öffentlichen Dienst ausgeschieden waren, wurden nach Analyse die FCA daher unverhältnismäßig benachteiligt.
Zu treffende Maßnahmen
Die FCA verweist vermehrt darauf, dass die Identifikation von PEPs nach den gesetzlich festgelegten Mindestanforderungen zu geschehen habe. Personen, die für ein Amt kandidieren oder hohe öffentliche Positionen innehätten, sowie deren Familien, dürften nicht unverhältnismäßig benachteiligt werden. Zudem seien PEPs, die aus einem öffentlichen Amt ausscheiden, umgehend neu zu bewerten. Auch die Kommunikation mit PEPs müsse im Einklang mit Verbraucherpflichten verbessert werden und Personal müsse in dieser Hinsicht weiter geschult werden. Vor allem müsse sichergestellt werden, dass Informationsanfragen an PEPs im Einklang mit dem tatsächlich von ihnen ausgehenden Risikoniveau stehen.
Herausforderungen für multinationale Unternehmen
Insbesondere die Frage nach einer geeigneten und einheitlichen Definition für PEPs dürfte für multinationale Unternehmen von Bedeutung sein. Aufgrund unterschiedlicher Standards in verschiedenen Ländern zur Identifikation von PEPs dürfte es für multinationale Unternehmen schwierig sein, die Anforderungen der jeweiligen einzelnen Länder mit einem Gesamtstandard zu erfüllen. Die FCA bittet um Stellungnahme zu ihren neuen Leitlinien bis zum 18. Oktober 2024. In dieser Konsultation berät sie auch darüber, ob für im Vereinigten Königreich ansässige PEPs eine niedrigere Risikoeinstufung vorgenommen werden sollte, als außerhalb des Vereinigten Königreichs. Es bleibt abzuwarten, ob die FCA ihre Leitlinien im Hinblick auf die Identifikation von PEPs anpassen wird. Wir werden Sie über Neuerungen auf diesem Gebiet informieren.
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Gerne unterstützen unsere Experten aus Wirtschaftsstrafrecht und Compliance Sie bei der Umsetzung der FCA-Leitlinien, der Identifikation von PEPs und dem Umgang mit Risiken durch solche.
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