Der sogenannte NEST-Prozess zielt auf die Neugestaltung und Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens ab, wobei der Fokus ausschließlich auf den Feldern der Kosten- bzw. Erlösbestimmung sowie der Anreizregulierung liegt. Angestoßen wurde der Prozess mit dem BNetzA-Eckpunktepapier „Netze. Effizient. Sicher. Transformiert.“ (NEST) vom 18. Januar 2024. Im Anschluss leitete die Behörde mehrere Festlegungsverfahren ein. Diese Verfahren wurden anhand eines abgestuften Systems, das sich in Rahmenfestlegungen, Methodenfestlegungen und Perioden- oder Einzelfallfestlegungen gliedert, eingeleitet.
Folgende Verfahren wurden inzwischen angestoßen:
1. RAMEN
Am 7. Mai 2024 eröffnete die BNetzA unter dem Geschäftszeichen GBK-24-01-3#3 das Verfahren zur Festlegung eines Regulierungsrahmens und der Methode der Anreizregulierung für Elektrizitäts- und Gasverteilernetzbetreiber sowie Fernleitungsnetzbetreiber (RAMEN). Sie legt die wesentlichen Grundpfeiler des künftigen Regulierungssystems fest. Zentrale Regulierungsinhalte sind unter anderem die kürzere Regulierungsperiode von fünf auf drei Jahren, die Einführung der wesentlichen regulatorischen Instrumente (wie beispielsweise der Effizienzvergleich sowie der Produktivitätsfaktor), die Vorgaben zur pauschalen Ermittlung Kapitalkosten und die Definition eines Katalogs spezifischer Kostenkategorien. Diese Inhalte stehen in einem engen Zusammenhang zu den Festlegungsverfahren StromNEF und GasNEF. Zur näheren Ausgestaltung werden parallel spezifische Methodenfestlegungen (siehe unten) eröffnet und beschlossen.
Das Festlegungsverfahren hat bereits ein relativ fortgeschrittenes Entwicklungsstadium erreicht. Bis zum 28. Februar 2025 konnten die interessierten Wirtschaftskreise Stellungnahmen zum veröffentlichten Sachstand (Tenorierung mit Erwägungen) bei der BNetzA abgeben. Die Ergebnisse aus dieser nichtförmlichen Konsultation fließen sodann in den Festlegungsentwurf ein, der voraussichtlich im zweiten Quartal dieses Jahres veröffentlicht wird. Die finale Festlegung wird Ende des dritten Quartals bzw. des vierten Quartals dieses Jahres erwartet.
2. StromNEF/GasNEF
Am 19. Juli 2024 leitete die BNetzA unter den Geschäftszeichen GBK-24-02-1#3 / GBK-24-02-2#3 zwei Verfahren zur Festlegung einer Methodik zur Ermittlung des Ausgangsniveaus für Elektrizitäts- (StromNEF) und Gasverteilernetzbetreiber sowie Fernleitungsnetzbetreiber (GasNEF) ein. Die Grundlage bildet dabei das „Eckpunktepapier – Methodikfestlegung Ausgangsniveau Strom und Gas (StromNEF und GasNEF)“. Die Stellungnahmefrist hierfür endete am 30. August 2024.
Das Papier dient als Zwischenfazit der BNetzA nach der Diskussion des Eckpunktepapiers „NEST“ und markiert den Auftakt zum Festlegungsprozess. Es widmet sich insbesondere der Entwicklung einer Methodik zur Festlegung des Ausgangsniveaus für die künftige Anreizregulierung (fünfte Regulierungsperiode) ab 2028 für Gas und 2029 für Strom. Dabei reflektiert das Papier den aktuellen Standpunkt der BNetzA und soll den weiteren Ablauf des Verfahrens inhaltlich gliedern.
In Anbetracht des engen Zusammenhangs zwischen den Festlegungsverfahren RAMEN und StromNEF/GasNEF ist auch dieses Verfahren bereits recht weit fortgeschritten. Bis zum 28. Februar 2025 bestand ebenfalls für interessierte Wirtschaftsakteure die Möglichkeit, zum veröffentlichten Sachverhalt (Tenorierung mit Erwägungen) Stellung zu nehmen. Die Veröffentlichung des Festlegungsentwurfs wird für das zweite Quartal dieses Jahres erwartet, wobei die finale Festlegung bereits für das Ende des dritten oder vierten Quartals dieses Jahres vorgesehen ist. Diese Zeitplanung erscheint angemessen im Hinblick auf das Außerkrafttreten der GasNEV, ARegV und StromNEV.
3. Kapitalverzinsung
Am 16. Januar 2025 hat die BNetzA unter dem Geschäftszeichen GBK-25-02-3#1 ein Verfahren zur Festlegung von Methoden für die Ermittlung eines pauschalierten Kapitalverzinsungssatzes eingeleitet. Gegenstand des Verfahrens ist die Kapitalquoten im Rahmen eines Weighted Average Cost of Capital (WACC)-Ansatzes zu bestimmen sowie Regelungen und Methoden zur Festlegung des Eigen- und Fremdkapitalzinssatzes innerhalb dieses Ansatzes zu beschreiben.
Vor dem Hintergrund, dass die Methoden zur Bestimmung der zulässigen Verzinsungshöhe den aktuellen wissenschaftlichen Stand entsprechen muss, hat die BNetzA im Zuge eines Vergabeverfahrens Frontier Economics zusammen mit den Professoren Zechner und Randl beauftragt, Methoden zur Bestimmung der Eigen- und Fremdkapitalzinssätze zu evaluieren, zu beurteilen und eine Empfehlung abzugeben. Das Ergebnis dieser Untersuchung sowie eine vorläufige Bewertung der ermittelten Ergebnisse wurden unter diesem Verfahren von der BNetzA veröffentlicht.
Interessierten Wirtschaftskreisen konnten bis zum 28. Februar 2025 zum Gutachten Stellung nehmen. Die Veröffentlichung des Festlegungsentwurf wird – wie bei den vorherigen Verfahren - für das zweite Quartal dieses Jahres erwartet. Die endgültige Festlegung ist für das vierte Quartal des Jahres geplant.
4. Effizienzvergleich
Am 17. Oktober 2024 eröffnete die BNetzA unter dem Geschäftszeichen GBK-24-02-3#5 ein Verfahren mit dem Ziel, die Methodik für den zukünftigen Effizienzvergleich für Elektrizitäts- und Gasverteilernetzbetreiber sowie Fernleitungsnetzbetreiber festzulegen. Zum Jahreswechsel gab die BNetzA im Zuge des Verfahrens ein Dokument heraus, das eine Zusammenfassung der fachlichen Diskussionen beinhaltet und die aus der Perspektive der BNetzA bedeutenden Fragestellungen sowie vorläufigen Einschätzungen darlegt. Dies zielt darauf ab, den betroffenen Wirtschaftsakteuren und Verbrauchern Orientierung zu bieten und einen Einblick in den Diskussionsprozess zu gewähren.
Im Jahr 2024 gab die BNetzA ein Gutachten in Auftrag, das die künftige Anwendbarkeit und Ausgestaltung des Effizienzvergleichs der Gasverteilernetzbetreiber untersuchen soll. Ziel des Gutachtens ist es, fundierte Einschätzungen zu erhalten, ob der derzeitige rechtliche und praktische Rahmen des Effizienzvergleichs, der in der vierten Regulierungsperiode (2023 – 2027) zur Anwendung kam, auch zukünftig angesichts unterschiedlich verlaufender Transformationsprozesse geeignet bleibt. Die Fertigstellung des Gutachtens ist für März 2025 geplant. Die daraus resultierten Erkenntnisse sollen in den Festlegungsentwurf einfließen, dessen Veröffentlichung für Mitte 2025 anberaumt wurde. Die finale Festlegung ist für das vierte Quartal dieses Jahres vorgesehen.
5. Produktivitätsfaktor
Am 28. August 2024 leitete die BNetzA unter dem Geschäftszeichen GBK-24-02-3#4 ein Verfahren zur Festlegung einer Methodik zur zukünftigen Ermittlung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Elektrizitätsverteilernetzbetreiber sowie Gasverteiler- und -fernleitungsnetzbetreiber ein. Als Auftakt veröffentliche die BNetzA das Eckpunktepapier – Methodenfestlegung Genereller Sektoraler Produktivitätsfaktor, zu dem bis zum 14. Oktober 2024 Stellung genommen werden konnte, und veranstalte einen Expertenaustausch am 2. September 2024.
Das Papier präsentiert dabei einerseits die von der BNetzA bevorzugte zukünftige Ausgestaltung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors und begründet andererseits, warum alternative Methoden als nicht sachgerecht angesehen werden. Es dient jedoch hauptsächlich als Zwischenfazit nach der Diskussion des Eckpunktepapiers „NEST“.
Aktuell wird auf Basis der eingegangenen Stellungnahmen und der Erkenntnisse aus der Expertenrunde ein Entwurf für die Festlegung erarbeitet. Die Veröffentlichung dieses Entwurfs ist für den Anfang des zweiten Quartals geplant. Zusätzlich ist vorgesehen, die Konsultationsphase durch ein Gutachten zu unterstützen, wofür kürzlich ein Vergabeverfahren initiiert wurde.
6. Qualitätsregulierung
Die BNetzA hat am 14. Oktober 2024 unter dem Geschäftszeichen GBK-24-02-1#4 ein Verfahren zur Festlegung der künftigen methodischen Ausgestaltung der Qualitätsregulierung für die Betreiber von Elektrizitäts- und Gasverteilernetzen eröffnet. Im Rahmen dessen wurde ein Eckpunktepapier – Methoden der Anreizmechanismen für die Versorgungsqualität von Energieversorgungsnetzen veröffentlich, zu dem bis zum 29. November 2024 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde. Darüber hinaus veranstaltete die BNetzA Expertengespräche am 29. Oktober 2024 und am 29. Januar 2025.
Das Papier befasst sich insbesondere mit der Netzleistungsfähigkeit, einem Aspekt, der bislang im Rahmen der Qualitätsregulierung nicht betrachtet wurde. Dabei zeigt die BNetzA Kriterien für die Indikatoren zur Beschreibung der sog. Energiewendekompetenz auf. Dies soll dazu dienen, jene Netzbetreiber zu belohnen, die bei der Transformation ihrer Stromnetze an die Erfordernisse der Energiewende besondere Kompetenz zeigen. Dabei spiegelt das Papier den derzeitigen Kenntnis- und Planungsstand der BNetzA wider und soll den weiteren Ablauf des Verfahrens inhaltlich strukturieren. Des Weiteren soll das Eckpunktepapier dazu dienen – ähnlich wie das Eckpunktepapier zum Produktivitätsfaktor – den Zwischenstand nach der Diskussion des Eckpunktepapiers „NEST“ aufzuzeigen.
Aktuell wird auf Basis der eingegangenen Stellungnahmen und der Erkenntnisse der Expertengesprächen ein Entwurf zur Festlegung erarbeitet, dessen Veröffentlichung für Ende des Jahres erwartet wird. Einen genauen Zeitplan für die Bekanntgabe der endgültigen Festlegung wurde von der BNetzA noch nicht skizziert. Allerdings wird die Konsultation durch ein Gutachten zur methodischen Ausgestaltung des Qualitätselements für das Energiewendekonzept unterstützt, für dessen Erstellung bereits ein Vergabeverfahren eingeleitet wurde und dessen Abschluss im Frühjahr 2025 erwartet wird.
Zusätzlich startete die BNetzA am 3. Februar 2025 ein Verfahren zur Datenerhebung für die Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung, um die Netzzuverlässigkeit, -leistungsfähigkeit und -servicequalität im Strombereich zu verbessern. Interessierte Kreise wurden aufgefordert, bis zum 14. Februar 2025 ihre Stellungnahmen abzugeben. Dies stellt damit den ersten Schritt zur Implementierung des Qualitätselements dar.
7. Regulierungsrahmen für ÜNB
In Ergänzung des NEST-Prozesses initiierte die BNetzA am 5. März 2025 ein Verfahren zur Festlegung eines Regulierungsrahmens für Übertragungsnetzbetreiber (Geschäftszeichen GBK-25-01-1#2). Ziel dieses Verfahrens ist es, das Regulierungssystem für die Übertragungsnetzbetreiber in Bezug auf die Bestimmung von Kosten und Erlösen in seinen Kernpunkten zu erläutern und zu rechtfertigen. Im Rahmen dessen wurde seitens der BNetzA auch ein Eckpunktepapier publiziert, welches die ersten Überlegungen der BNetzA zu möglichen Anpassungen an der Regulierung widerspiegelt. Die interessierten Wirtschaftskreise haben noch bis zum 18. April 2025 die Möglichkeit, zum Eckpunktepapier Stellung zu beziehen.
Ausblick
Die BNetzA setzt die Durchführung der Verfahren im Rahmen des NEST-Prozesses mit Nachdruck fort, wobei gemäß dem von der BNetzA veröffentlichten Zeitplan in diesem Jahr finale Beschlüsse zu erwarten sind. Es bleibt abzuwarten, ob dieser Zeitplan eingehalten werden kann, da der NEST-Prozess hochkomplex ist und eine Vielzahl an Herausforderungen aufweist, denen es zu begegnen gilt.
Darüber hinaus hat die BNetzA Ende Januar / Anfang Februar weitere Schritte für die Einleitung von förmlichen Konsultationen unternommen, wie beispielsweise die Verkündung von Austauschterminen mit Experten, die Initiierung weiterer nichtförmlichen Verfahren, die Eröffnung von Vergabeverfahren für die Erstellung von speziellen Gutachten sowie die Festlegung von Fristen für die Einreichung von Stellungnahmen zu bestimmten Sachständen.
Unsere Unterstützung
Unser Expertenteam bietet umfassende Unterstützung, um Sie auf die bevorstehenden Herausforderungen im Regulierungsbereich vorzubereiten. Wir unterstützen Sie engagiert bei der Analyse neuer regulatorischer Vorgaben, beraten Sie kompetent bei der Anpassung Ihrer Geschäftsmodelle, assistieren Ihnen bei der Untersuchung der Auswirkungen auf Ihre Netzentgelte und stehen Ihnen bei der Erstellung von Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Konsultationen tatkräftig zur Seite.