Überblick
Die Verordnung legt ein allgemeines Verbot für das Inverkehrbringen und Bereitstellen von Produkten auf dem Markt der Europäischen Union (einschließlich der Einfuhr aus Drittländern) fest. Weiterhin dürfen Produkte, die unter Zwangsarbeit hergestellt wurden, nicht aus dem Markt der Europäischen Union exportiert werden. Die Verordnung definiert Zwangsarbeit im Einklang mit dem Internationalen Arbeitsorganisation-Übereinkommen Nr. 29 (IAO-Übereinkommen Nr. 29), wonach Zwangs- oder Pflichtarbeit als jede Art von Arbeit oder Dienstleistung gilt, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat. Zusätzlich wird auch die von staatlichen Behörden auferlegte Zwangsarbeit sowie Zwangsarbeit von Kindern umfasst. Schätzungen der EU zufolge sind 27,6 Millionen Menschen von Zwangsarbeit betroffen, davon 3.3 Millionen Kinder [1].
Die wichtigsten Details und Auswirkungen der Zwangsverordnung werden im Folgenden betrachtet.
Wesentliche Fakten
Die Verordnung sieht vor, dass Produkte, die unter Verstoß gegen ihre Bestimmungen in Verkehr gebracht wurden, vom Markt genommen und aus dem Verkehr gezogen werden müssen. Dies deckt jedoch nicht die Rücknahme von Produkten ab, die bereits Endverbraucher in der EU erreicht haben. Es ist wichtig zu betonen, dass die Behörden bei Verstößen gegen die Verordnung verpflichtet sind, gezielte Schritte einzuleiten. Diese umfassen nicht nur das Verbot des weiteren Vertriebs oder der Bereitstellung der inkriminierten Produkte auf dem EU-Markt sowie deren Exportverbot, sondern auch die Aufforderung an die betroffenen Unternehmen, die bereits vertriebenen oder auf dem Markt angebotenen Produkte zurückzuziehen und Online-Verkaufsangebote zu löschen. Das "Aus-dem-Verkehr-Ziehen" der Produkte bedeutet deren Entsorgung im Einklang mit dem Abfallrecht. Nicht konforme Produkte müssen demnach recycelt oder, falls dies nicht machbar ist, unbrauchbar gemacht und entsorgt werden.
Darüber hinaus setzt die Verordnung einen klaren Rahmen für Sanktionen gegen Wirtschaftsakteure, die sich nicht an die Vorschriften halten. Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass sie wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen festlegen, um sicherzustellen, dass die Einhaltung der Verordnung im gesamten Binnenmarkt der EU ernst genommen wird. Ziel ist es, ein klares Signal an Unternehmen zu senden, dass die Europäische Union Zwangsarbeit in keiner Form duldet und entschlossen ist, gegen solche Praktiken vorzugehen.
Durch die Verordnung werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, eine oder mehrere zuständige Behörden zu benennen, die für die Überwachung und Durchsetzung der Bestimmungen verantwortlich sind.
Um die Effektivität dieser Initiative zu maximieren, wird zudem ein EU-Netzwerk gegen in Zwangsarbeit hergestellte Produkte ins Leben gerufen. Dieses Netzwerk soll eine Plattform für die strukturierte Koordination und Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden und der Europäischen Kommission bieten. Durch den verbesserten Informationsaustausch und die enge Kooperation wird angestrebt, die Bemühungen der Mitgliedstaaten zu bündeln und die Durchsetzung der neuen Verordnung auf EU-Ebene zu stärken.
Zudem hat die Europäische Kommission die Einrichtung einer spezialisierten Datenbank angekündigt. Diese zielt darauf ab, umfassende und überprüfbare Informationen über Risiken der Zwangsarbeit in spezifischen geografischen Regionen und bei bestimmten Produkten bereitzustellen. Als zentrales Instrument soll sie den zuständigen Behörden und Wirtschaftsakteuren innerhalb der EU wertvolle Orientierungshilfen bieten.
Die Datenbank soll die neuesten Erkenntnisse und Entwicklungen widerspiegeln und damit als dynamisches Werkzeug dienen, das den Behörden und Unternehmen helfen soll, informierte Entscheidungen zu treffen und so zur Ausrottung von Zwangsarbeitspraktiken beizutragen.
Ausblick
Mit der Einführung der Verordnung unterstreicht die EU ihr Engagement für die Wahrung der Menschenrechte und faire Arbeitsbedingungen weltweit und setzt einen neuen Standard im globalen Handel. Die praktische Umsetzung wird jedoch einige Herausforderungen mit sich bringen.
Die Identifizierung und Nachverfolgung der Lieferketten, um sicherzustellen, dass Produkte nicht unter Verwendung von Zwangsarbeit hergestellt wurden, erfordert umfangreiche Überwachung und Kooperation zwischen Unternehmen, Behörden und internationalen Partnern. Darüber hinaus könnten die unterschiedlichen Rechts- und Wirtschaftssysteme innerhalb der EU-Mitgliedstaaten die einheitliche Anwendung und Durchsetzung dieser Verordnung erschweren. Diese Komplexität unterstreicht die Notwendigkeit für Unternehmen, ihre Due-Diligence-Verfahren zu verstärken und für Behörden, effektive Überwachungs- und Durchsetzungsmechanismen zu entwickeln.
Um die nationalen Behörden bei der Durchführung dieser Verordnung zu unterstützen, wird die Europäische Kommission Leitlinien zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten bezüglich Zwangsarbeit herausgeben und Risikoindikatoren bereitstellen.
Unsere Unterstützung
Unser Ziel ist es, Unternehmen umfassend bei der Umsetzung und der Einhaltung der EU-Zwangsarbeitsverordnung zu begleiten, damit sie proaktiv auf die Anforderungen der Verordnung reagieren und ihre Verpflichtungen in einer Weise erfüllen können, die sowohl rechtliche Sicherheit als auch die Förderung nachhaltiger Geschäftspraktiken gewährleistet.
Wir unterstützen bei der Durchführung von Due-Diligence-Verfahren, um Konformität mit der Verordnung sicherzustellen sowie bei der vertraglichen Absicherung von Rückgriffsrechten, sollte ein Lieferant Produkte entgegen der Verordnung herstellen.
Zudem bieten wir rechtliche Vertretung bei behördlichen Untersuchungen und unterstützen bei der Kommunikation und Anfechtung von Entscheidungen. Wir helfen bei der Erstellung und Einreichung der notwendigen Berichte und Dokumentation für die Verordnungskonformität und begleiten Unternehmen bei der Lösung von Konflikten durch Verhandlungen oder gerichtliche Vertretung.
Zur Sicherstellung der Nachhaltigkeit der Maßnahmen gegen Zwangsarbeit assistieren wir auch bei der Implementierung von Überwachungs- und Bewertungsmechanismen.
Unser Ziel ist es, Unternehmen nicht nur bei der Bewältigung von Konflikten durch Verhandlungen oder gerichtliche Vertretung zur Seite zu stehen, sondern auch bei der Entwicklung und Implementierung von Überwachungs- und Bewertungsmechanismen, die zur Nachhaltigkeit der Maßnahmen gegen Zwangsarbeit beitragen.
Fußnoten